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Besoldungsordnung



 

 


 

Bundesbesoldungsordnung

     
Landesbesoldungsordnungen der Bundesländer

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Landesbesoldungsgesetze

Landessonderzahlungsgesetze

   

 

 

Seit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform am 1. September 2006 ist das Besoldungsrecht

für die Landes- und Kommunalbedienstete Landesrecht. Während bisher die bereits

existenten Landesbesoldungsordnunge nur geringfügige, ergänzende Regelungen zum

Bundesbesoldungsgesetz erhielten, wird nun sukzessive in den einzelnen Ländern das

Bundesbesoldungsgesetz durch eigenständige Landesregelungen abgelöst und gilt nur

solange fort, bis diese erlassen sind. Einige Bundesländer haben bereits umfassende

Regelungen getroffen.

Das Bundesbesoldungsgesetz gilt demnach uneingeschränkt künftig nur noch für die

Beamten des Bundes.


 

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